AGBs
llgemeine GeschäftsbedingungenDie Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung derAllgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlichanerkennen, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1 Vertragsgrundlage
Der Vertrag zwischen uns und den Kunden kommt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen zu Stande.
§ 2 Preise/Angebote
a) Es gelten unsere Listenpreise. Von unserer Preisliste ab-weichende Preise bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. b) Mündliche und fernmündliche Angebote werden durchschriftliche Auftragsbestätigung oder Auftragsannahmeverbindlich.d) Geldscheine, Ausweisdokumente, Briefmarken etc. ver-vielfältigen wir nicht im Maßstab 1: 1 und nicht in Farbe.Ebenso nehmen wir nicht Abdeckungen und Änderungenan Dokumentenvorlagen vor.d) Individuell erarbeitete Angebote behalten 30 Tage ihreGültigkeit.e) Individuell vereinbarte Preise gelten nur für den jeweilsabgeschlossenen Auftrag.
§ 3 Verarbeitung elektronischer Daten
a) Der Kunde ist verpflichtet, das vorher vereinbarteDatenformat zu liefern. Entstehen für uns Zusatzarbeitendadurch, dass der Kunde ein abweichendes Format ablie-fert und Zusatzarbeiten erforderlich werden, um bei dererforderlichen elektronischen Umsetzung ansonsten auftre-tende Abweichungen zu vermeiden, muss der Kunde denzusätzlichen Aufwand nach einer dann zu treffendenVereinbarung bezahlen. b) Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wirsie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschaltetenDritten für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer)aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nurdann, wenn diese mit dem Kunden ausdrücklich vereinbartist und nur soweit, wie sie für uns objektiv durchführbar ist. Mängel, deren Entstehung auf fehlerhafte Datenanlieferungzurück zu führen sind, beseitigen wir gegen gesonderteVergütung, deren Höhe mit dem Kunden vereinbart wird. c) Der Kunde erklärt, dass die von ihm geliefertenDatensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellenund sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflichtzur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohlsind wir berechtigt, eine Kopie anzufertigen. d) Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenenAngaben zum Auftragsvolumen sind für uns verbindlich.Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich desAuftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt.Abweichungen von den elektronisch übermitteltenInformationen bedürfen der Schriftform. e) Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlasstenbeziehungsweise technisch zur vertragsgemäßenHerstellung gebotenen Aufwand. Sollten bei derBearbeitung der Daten wegen unzureichender und/oderfalscher Informationen bei/oder innerhalb derDatenübermittlung Mehrarbeiten durch uns erforderlichwerden, trägt der Kunde die hierdurch entstandenenKosten.f) Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei denAusgabegeräten (Plotter, Drucker, Digitalkopierer) bei unsund dem Kunden können Abweichungen in derAusgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhältder Kunde auf Wunsch eine Testausgabe zur Freigabe,sofern uns bei den gelieferten Datensätzen eine im Umfangbegrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht mög-lich oder nicht gewünscht und hatte der Kunde beiFarbabweichungen uns keine Andruckprobe mitgeliefert,trägt er das Risiko der Abweichungen und hat die erforder-lichen Korrekturarbeiten zusätzlich zu vergüten. Wird demKunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitalerProof zur Druckreifeerklärung vorgelegt oder legt derKunde dem Auftrag Vorlagen (z.B. Computer-Ausdruck,Digital-Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewie-sen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthaltenkann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahrenund Witterungseinflüsse bedingt sind. Sollte eine verbindli-che Vorlage gewünscht werden, muss vom Kunden einzusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegebenwerden. g) Soweit wir dem Kunden den Zugriff auf eine bei unsangelegte Mailbox oder FTP-Server ermöglichten, ver-pflichtet sich der Kunde:- den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzenund rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; - anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und desDatenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;- erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen. FürSchäden, die uns oder Dritten durch missbräuchliche oderrechtswidrige Handlung durch den Kunden in Verbindungmit den Mailboxdiensten entstehen, haftet allein der Kunde.
§ 4 Zahlungsbedingungena) Wir sind nicht verpflichtet, unbare Zahlungsmittel entge-genzunehmen. Bei Entgegennahme erfolgt die Annahmestets nur zahlungshalber.b) Die Zahlungen sind nach Rechnungsstellung fällig.Vereinbarte Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wennwir innerhalb der Frist über den Betrag verfügen können.Zahlungen können nach unserer Wahl auf andere nochoffenstehende Forderungen verrechnet werden.c) Müssen Rechnungen aus Gründen, die der Kunde zuvertreten hat, umgeschrieben werden, wird eine Bearbei-tungspauschale in Höhe von 10,00 €netto Rechnunggesondert berechnet.d) Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nachFälligkeit und Zugang einer Rechnung erfolgt, sind wirberechtigt, für die zweite Mahnung 5 EUR und für die drit-te Mahnung 10 EUR an Mahngebühren zu berechnen. DemKunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder eingeringerer Schaden entstanden ist. Daneben berechnenwir die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachungeines darüberhinausgehenden weiteren Schadens ist nichtausgeschlossen.e) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wennseine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurdenoder durch uns anerkannt wurden.f) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlos-sen, soweit es nicht auf demselben rechtlichen Verhältniswie unsere Forderung beruht.
§ 5 Vermögensverfall des Kunden
Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, gibt er dieOffenbarungsversicherung ab, liegt eine Überschuldungvor, wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über seinVermögen beantragt oder kommt der Kunde mit derEinlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, wirdunsere Gesamtforderung sofort fällig. Dasselbe gilt beieiner sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirt-schaftlichen Verhältnisse des Kunden. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicher-heitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Lieferzeiten/Lieferverzug
a) Liefertermine/Lieferfristen sind nur dann verbindlich,wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden und wennder Kunde sämtliche für die Auftragserfüllung benötigtenDaten, Vorlagen, Freigaben usw. zur vereinbarten Zeit bei-bringt.b) Der Kunde hat erst nach Ablauf von drei Werktagen nacheinem verbindlich vereinbarten Liefertermin das Recht, eineNachfrist mit Ablehnungsandrohung i. S. v. § 326 BGB zusetzen.c) Ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruchaus § 326 BGB beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeitvon uns auf maximal 10 % des vereinbarten Herstellungs-preises.d) Teillieferungen sind zulässig.
§ 7 Versand
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, erfolgtdie Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfungder Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei derBestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestä-tigung. Ansprüche wegen der Aushändigung an einenNichtberechtigten können bei Vorliegen einfacherFahrlässigkeit unsererseits nicht geltendgemacht werden.Das gleiche gilt, wenn Abholung durch den Kunden verein-bart war und dieser auf die Ausstellung derEmpfangsbestätigung verzichtet hatte. b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr desKunden, sofern nicht die Auslieferung durch von unsBeauftragte oder eigene Boten vereinbart wurde. BeimVersand werden Verpackungkosten (Verpackungsmaterial,Verpackungzeit etc.) gemäß unserer Preisliste gesondertberechnet.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicheruns gegen den Kunden zustehenden Forderungen unserEigentum (Vorbehaltsware). Eine Verpfändung oder Sicher-ungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.b) An Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie ver-äußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alleAnsprüche, welche der Kunde gegen den Dritten hat. DerKunde tritt für den Fall der - im Rahmen des ordnungs-gemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen - Weiterveräuße-rung der Vorbehaltsware uns schon jetzt bis zur Tilgungsämtlicher Forderungen die ihm aus dem Weiterverkaufentstehenden künftigen Forderung gegen seinen Kundensicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer beson-derer Erklärungen bedarf. Die Abtretung erstreckt sich auchauf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehenderKontokorrentverhältnisse oder bei der Beendigung derarti-ger Verhältnisse des Kunden mit seinen Kunden ergeben. Auf unser Verlangen, hat unser Kunde die Abtretung sei-nem Kunden bekanntzugeben und uns die für dieGeltendmachung unserer Rechte gegen den Kunden erfor-derlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigenund uns die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägtunser Kunde.
§ 9 Ansprüche des Kunden bei Mängeln
a) Trotz größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlichder Qualität (z. B. Papierqualität, Tonwertwiedergabe) auf-treten, die, sofern sie nicht erheblich sind, keinen Mangeldarstellen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Ein-stellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrum-pfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entste-hen und nicht verhindert werden können, stellen ebenfallskeinen Mangel dar.Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüs-se (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dergleichen) eintre-ten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsach-gemäße Produktion, Bearbeitung oder Beratung unserer-seits verschuldet sind.Bei Kaschierungs-, Versiegelungs-, sowie Laminierarbeiten gilt: Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen vonOriginalen oder Vorlagen berechtigen nicht zurReklamation. Das Endprodukt kann sich mit der Zeit sowieunter dem Einfluss von Licht, Wärme, Chemikalien, usw.verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Bei der Verarbeitung elektronischer Daten weisen wir auffolgendes hin: War keine Prüfungspflicht vereinbart und dieFehlerhaftigkeit der Datenübertragung für uns alsVerarbeiter auch nicht offensichtlich, übernehmen wir keineHaftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaftgelieferte Daten zurückzuführen sind.Dieses gilt auch für den Fall, dass wir das Verarbeitungs-ergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Drittenweiterleiten. b) Zeigt der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalbvon 2 Wochen uns schriftlich an, wobei die Absendung derAnzeige innerhalb der Frist ausreicht, verliert er seineGewährleistungsrechte.Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt, sofern der Kundegewerblich tätig ist, eine Anzeigefrist von 12 Monaten abAblieferung der Ware beim Kunden. Ist der KundeVerbraucher, gilt für nicht offensichtliche Mängel eineAnzeigefrist von 24 Monaten ab Ablieferung beim Kunden. c) Die Ansprüche sind nach unserer Wahl auf Beseitigungdes Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache(Nacherfüllung) beschränkt. Bei zweimaligem Fehlschlagender Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach seinerWahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.d) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesonderewegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausge-schlossen. Dieses gilt nicht bei Vorsatz, groberFahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicherVertragspflichten von uns sowie im Falle der Verletzung desLebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Wir haften nicht für die Verletzung fremder Schutzrechte füreinen Liefergegenstand, der nach vom Kunden zur Verfü-gung gestellten Vorlagen oder sonstigen Angaben desKunden von uns vervielfältigt beziehungsweise bearbeitetworden ist. Der Kunde hat uns in diesem Fall von An-sprüchen Dritter freizustellen. Wir sind auch nicht verpflich-tet, die Freiheit von Schutzrechten Dritter vor Auftrags-annahme/- ausführung zu prüfen.
§ 11 Haftung
Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften wirund unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen fürSchadensersatzansprüche des Kunden aus positiverVertragsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten beiden Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlungwie folgt: a) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach dengesetzlichen Bestimmungen. b) Die Haftung für Sachschäden ist auf 1.000.000 €jeSchadensereignis und auf das Zweifache insgesamtbeschränkt. c) Bei Beschädigung oder Verlust des Originals durch indiesem selbst liegende Eigenschaften, z.B. altersbedingteBrüchigkeit von Transparent-Originalen, Vergrößerung vonbereits vorhandenen Einrissen an Originalen, Risse anbereits vorhandenen Faltstellen der Vorlage, Verwendungvon Selbstklebefolien oder anderen Klebematerialien sowievon selbstklebenden Einfassbändern, falls diese an denKopierzylindern- oder Trommeln kleben bleiben, wird keineHaftung übernommen. Für Verlust oder Beschädigung von uns übergebenen Origi-nalen/Vorlagen wird Ersatz im Einzelfall bis zu einem Betragvon höchstens 15.000 nach Maßgabe des vomWirtschaftsverband Kopie und Medientechnik e.V. abge-schlossenen Versicherungsvertrages geleistet. Darüber-hinausgehende Ersatzleistungen sind bei leichter Fahrläs-sigkeit unsererseits ausgeschlossen. Eine Haftung des Wirtschaftsverbandes Kopie und Medientechnik e.V. wird nicht begründet. Schadensfälle an Originalen/ Vorlagensind uns binnen drei Tagen nach erfolgter Lieferung schrift-lich mitzuteilen.Für Beschädigungen von Daten und Datenträgern sowieZwischenprodukten sowie für Datenverluste aufgrund vonÜbertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgangs wird vonuns nur gehaftet, soweit uns grobes Verschulden oderVorsatz zur Last zu legen ist.d) Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.Die Haftungsbeschränkung unter b) und c) und derHaftungsausschluss unter d) gelten nicht, soweit beiSchäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkt-haftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicherVertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigen-schaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwin-gend gehaftet wird.e) Wir haften für Datenverlust in Höhe des typischenWiederherstellungsschadens, der bei regelmäßiger und ge-fahrentsprechender, mindestens jedoch einmal täglicher,Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wäre.f) Wir verwenden während der Internetübertragung moder-ne Verschlüsselungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dasses nicht möglich ist, gänzlich auszuschließen, dass beiKommunikation über das Internet Daten von Dritten abge-hört und/oder aufgezeichnet werden. Wir übernehmen fürSchäden, die durch das unbefugte Abhören und/oderAufzeichnungen von Daten (z.B. Emails) verursacht sind,keine Haftung, außer für den Fall des Vorsatzes oder groberFahrlässigkeit. g) Da Übermittlungsfehler bei der Datenübertragung (z.B.ISDN) oder zeitliche Verzögerungen hierbei außerhalbunseres Einflussbereiches liegen, übernehmen wir dafürkeine Haftung/Gewährleistung.
§ 12 Verwahrung von Unterlagen des Kunden/Vernichtung
Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenproduktewerden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarungund gegen gesonderte Vergütung über den Auslieferungs-termin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesondertenArchivierungsvertrag zu regeln.Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweitsie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, biszum Auslieferungsdatum pfleglich behandelt. Sollen dievorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden,hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen. Wirhaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Originale/Vorlagen, die der Kunde trotz Aufforderung nichtinnerhalb von drei Monaten nach Auftragserledigungabholt, dürfen von uns vernichtet werden.
§ 13 Urheberrecht
Bearbeiten wir das übergebene Material nicht nur unwesentlich, indem wir eine schöpferische Leistung erbringen, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass wir gemäß § 7UrhG Urheber des erstellten Werkes werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibtuns vorbehalten.Von uns angefertigte Entwürfe, Filme, Zeitungen und sonstige Hilfsmittel bleiben auch bei gesonderter Zahlungunser Eigentum.
§ 14 Datenschutz
siehe Erklärung ausserhalb der AGB
§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis un-mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen ist, sofern eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, der ort unseres Geschäftssitzes.